Mitglied werden
Für eine nachhaltige solide finanzielle Grundlage der Projekte sind Mitglieder wichtig. Wir suchen daher Mitglieder, die sich für die Themen der Entwicklungszusammenarbeit interessieren.
Mitglieder die mitarbeiten möchten und/oder zusätzlich regelmäßig spenden.
Oder auch "nur" durch eine regelmäßige Spende/Mitgliedsbeitrag den Menschen in Piéla und Bilanga helfen möchten.
Wir suchen nach Ideen und Menschen, die uns helfen, jährlich etwa 60.000 bis 80.000 Euro aufzubringen.
Wir verzichten bewusst auf professionelle Mitglieder- und Spendenwerbung und vertrauen stattdessen auf Mundpropaganda (gerne auch per Mail) nach dem Motto "Einer
sagt's oder schreibt es dem anderen".
Bewusst haben wir den Mindest-Beitrag mit 5 € pro Jahr so niedrig gehalten, dass jede Frau und jeder Mann bei uns Mitglied werden kann.
Wir vertrauen darauf, dass die Mitglieder ihren Mitgliedsbeitrag durch die Zusage einer regelmäßigen Spende aufstocken und sich zu einer regelmäßigen Jahres-Zuwendung verpflichten.
Nur so ist es möglich, die Projekte nachhaltig und regelmäßig zu finanzieren.
Die Mitgliedschaft und die Zusage der Jahres-Zuwendung als auch deren Höhe kann jederzeit geändert werden oder gekündigt werden. Sie verpflichten sich daher nicht "auf ewig".
Alle Beträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähige Spenden. Eine Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung wird unaufgefordert zu Jahresanfang zugeschickt.
Wir bieten Info-Veranstaltungen zu unserem Verein und den aktuellen Aktivitäten an. Jährlich erhalten unsere Mitglieder einen sehr informativen Rundbrief.
Eintritts-Formular über die Webseite - wir melden uns dann bei Ihnen
Alternativ können Sie auch das folgendes Formular ausfüllen und zuschicken.
Mitgliedsantrag zum Download - Bitte mailen Sie den ausgefüllten Vordruck als pdf einfach an mitglied@piela.de oder faxen oder schicken diesen an die angegebene Adresse. Falls Sie noch Fragen haben, können Sie selbstverständlich gerne anrufen:
07352 / 85 09 (Erwin Wiest) oder 07354 / 1888 (Werner Altvater)
Auszug aus der Satzung 2020
(Beschluss vom 10.05.2019)
§ 4 – Mitgliedschaft und zeitliche Begrenzung
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
2. Der Verein löst sich am 31.12.2030 auf. Das Recht zur Abrufung des Mitgliedsbeitrages per Bankeinzugsauftrag erlischt ohne weitere Formalitäten am 31.12.2030.
3. Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung aus dem Verein austreten.
4. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand. Die nächste Mitgliederversammlung kann den Beschluss aufheben.
§ 5 – Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuwendungen
1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages setzt die Mitgliederversammlung fest. Jedes Mitglied kann sich darüber hinaus noch zur Zahlung einer mit dem Mitgliedsbeitrag fälligen Spende verpflichten.
2. Beiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Spendenbescheinigungen werden ausgestellt, soweit die jeweilige gesetzliche Regelung dies zulässt.
3. Der Verein kann seinen Satzungszweck nur erfüllen, wenn über die Mitgliedsbeiträge hinaus Zuwendungen und Geldspenden von Mitgliedern und Nichtmitgliedern eingehen. Vor allem auch durch Aktionen, sowie durch Veranstaltungen von Vereinen und Gruppen zugunsten des Fördervereins. Die Mitglieder sind zu bitten, sich dafür einzusetzen.