Kassenprüfer/-innen
Andrea Gessler - Marlene Ruf-Bauer
Stand: neu gewählt 28.04.2017

Zitat aus Satzung - Stand: 23. April 2010
§ 9 – Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung bestellt zwei Kassenprüfer. Diese prüfen die Kasse mindestens einmal jährlich und erstatten bei der Mitgliederversammlung Bericht. Die Niederschrift ist dem
Protokoll anzufügen.