Vorstand
Wahl am 19. April 2024
Vertretungsberechtigte Mitglieder nach § 26 des BGB
|
||
Vorsitzender |
Erwin Wiest Sonnenrainstr. 8 88416 Steinhausen/R.-Rottum |
T: + 49 7352 / 85 09 M: + 49 174 / 488 56 30 |
Stellv. Vorsitzender |
Rolf Wiedmann |
|
Finanzvorstand |
Werner Altvater Im Schießstatt 5 88453 Erolzheim |
|
Weitere Mitglieder des Vorstandes | ||
Anita Isser |
||
Claus Lukat |
||
Dr. Pascale Pouzet |
||
Erwin Götz |
Auszug aus der Satzung § 7 - Stand: 17. September 2021 nach Änderung
§ 7 – Vorstand
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
1. Der Vorstand besteht aus:
- der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden
- der stellv. Vorsitzenden/dem stellv. Vorsitzenden
- dem Finanzvorstand (m/w)
- sowie vier weiteren Mitgliedern (Beisitzer/-innen)
2. Der Verein wird gem. § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden/der Vorsitzenden, dem/der stellv. Vorsitzende/n und dem Finanzvorstand. Diese sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
3. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.
4. Die Funktionen Vorsitzende(r), stellvertretende(r), Vorsitzende(r) und Finanzvorstand sind durch geheime Wahl zu besetzen. Personalunion ist ausgeschlossen. Sofern ein Mitglied dies verlangt, sind auch die weiteren Mitglieder des Vorstandes (Beisitzer/innen) durch geheime Wahl zu besetzen.
5. Die Sitzungen des Vorstands finden in der Regel in persönlicher Form statt. Auch Video- oder Telefonkonferenzen sind möglich.
6. Die Positionen der während der Amtszeit ausscheidenden Vorstandsmitglieder werden in der nächsten Mitgliederversammlung durch Neuwahlen besetzt.
7. Der Vorstand bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
8. Der Vorstand ist verantwortlich für:
· die Führung der laufenden Geschäfte;
· die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;
· die Verwaltung des Vereinsvermögens;
· die Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr;
· die Entscheidung über Projekte und deren Budgets
· die Buchführung;
· die Erstellung des Jahresberichts;
· die Vorbereitung und die Einberufung der Mitgliederversammlung
9. Der Vorstand haftet gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.